Hallo. Ich bin Jolanda Spiess.

   Foto: Anne Gabriel-Jürgens

Grüezi. Ich bin Jolanda Spiess,

ich bin Frau, Mutter, Gründerin, Preisträgerin und eine Projektionsfigur, an der sich seit Jahren die Schweizer Medien und in ihrem Gefolge bekannte oder unbekannte Trolle, Verleumder und Stalker abarbeiten oder abgearbeitet haben. Namentlich Ringier, die Weltwoche und Tamedia. Gegen alle diese Medien oder deren Journalist:innen sind inzwischen Urteile wegen Persönlichkeitsverletzung, übler Nachrede und/oder Verleumdung ergangen. Doch insbesondere Tamedia - der grösste Medienverlag der Schweiz - ist offenbar bis heute nicht bereit, von mir abzulassen.

Auf dieser Webseite möchte ich informieren und dokumentieren und dabei den grossen Rahmen nicht aus den Augen verlieren. Ich habe aktuell in der Schweiz keine Chance darauf, dass meine Geschichte in den Medien fair erzählt wird.

"Meine Geschichte” ist die Geschichte eines multiplen Versagens der Medienbranche. Bis heute. Sei es, weil mir die Rehabilitierung für die begangenen Fehlleistungen verwehrt wird, sei es, weil aktiv in immer neuen und immer absurderen Kampagnen überdeckt werden soll, wie umfassend dieses Branchenversagen ist und war, oder sei es, weil fast genauso aktiv dieses Kesseltreiben einflussreicher Medienhäuser branchenweit totgeschwiegen wird.

2 ungestellte Fragen, die sehr viel über den Zustand der Schweizer Medienbranche aussagen:

1) Was gab bei Tamedia konkret den Anlass, als man einer Tages-Anzeiger-Autorin den "Recherche"-Auftrag zu den längst verarbeiteten Landammannfeier-Vorkommnissen gab? Ausgerechnet einer Journalistin, welche in der Vergangenheit und in dieser Sache mehrmals grobe Fehler machte? Es lagen zu dem Zeitpunkt (und bis heute nach Erscheinen des Buches) keinerlei neue Erkenntnisse vor. Dieses Vorgehen ist für Tamedia absolut ungewöhnlich.

2) Warum getraut sich die Schweizer Medienbranche nicht, den Tamedia-Verantwortlichen Fragen zu ihrem Verhalten in dieser ganzen Sache zu stellen?

Um hier mit den beiden gängigsten Falschbehauptungen oder Theorien auszuräumen:

1) Nein, ich habe - vom ersten Moment an - den Zuger Kantonsrat Hürlimann nicht falsch beschuldigt. Nicht mal in der ersten Einvernahme. Nicht bis heute. Ich halte ihn - im Gegenteil - ebenfalls und seit Anfang an für ein Opfer. Beschuldigt wurde Hürlimann vom Blick und weiteren Medien, auch von den Tamedia-Zeitungen. Dass diese Falschbehauptung bis heute noch aufrecht erhalten wird (etwa von der Tamedia-Autorin), ist wohl darin begründet, dass sonst der Versuch, mich vom Medienopfer zur Täterin zu machen, scheitern würde.

2) In meinem Intimbereich wurden Sperma, bzw. DNA-Spuren von zwei verschiedenen Männern gefunden, eine davon bis heute unbekannt. Falls ich ein einvernehmliches Abenteuer mit Hürlimann gehabt hätte, welches ich anschliessend vertuschen hätte wollen, ist immer noch nicht erklärt, woher die zweite DNA kam.

Erfolgte Urteile:

  • Ringier AG / Blick:
    schwere Persönlichkeitsverletzung (Kantonsgericht und Obergericht Zug); Identifizierung, Namensnennung, Missachtung Opferschutz

  • Weltwoche-Vize-Chefredaktor Philipp Gut: 
    verurteilt wegen mehrfacher übler Nachrede (Bezirksgericht und Obergericht Zürich), zentrale Aussage: ich hätte Hürlimann falsch beschuldigt

  • Tages-Anzeiger-Journalistin Michele Binswanger:
    verurteilt wegen Verleumdung (Strafbefehl und dann Strafgericht Basel-Stadt, nicht rechtskräftig), zentrale Aussage: ich hätte Hürlimann seit Jahren als Vergewaltiger beschuldigt

  • Erstes Cyberstalking-Urteil / Bezirksgericht Hinwil
    Präzedenzurteil mit Signalwirkung für alle Personen der Öffentlichkeit. Nachstellen und Verleumden gegenüber Drittpersonen ist Stalking und nach Zivilrecht eine Persönlichkeitsverletzung
 

Ausstehende Urteile:

  • Ringier AG / Blick:
    Prozess auf Gewinnherausgabe für persönlichkeitsverletzende Artikel

  • Tages-Anzeiger-Journalistin Michele Binswanger:  
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strasbourg bzgl. Grundsatzfrage, ob die Intimsphäre von öffentlichen Personen Allgemeingut ist und wegen Rechtsverweigerung im Zusammenhang mit der Publikation des absehbar persönlichkeitsverletztenden Buchs

  • Tages-Anzeiger-Journalistin Michele Binswanger: 
    Zivilprozess in Basel auf Gewinnherausgabe

  • Tages-Anzeiger-Journalistin Michele Binswanger:  
    mehrere Strafanzeigen wegen Ehrverletzung

  • Cyberstalking-Präzedenz-Prozess i.S. “anonymer“ Verleumdungsblog „Shameleaks“: 
    in Hinwil gegen zwei notorische und schweizbekannte Cyberstalker

Nachdem ich von der Boulevardzeitung Blick widerrechtlich, gegen meinen Willen und meine Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte auf krass verletzende Art und Weise in die öffentliche Arena geworfen wurde (nennen wir es Medienversagen Nummer 1), fordere ich vom zweitgrössten Medienkonzern der Schweiz - der Ringier AG - gerichtlich meine Rechte und unter anderem die Herausgabe der widerrechtlich erzielten Gewinne ein.

Der Ringier CEO hat sich bei mir und meiner Familie für die begangenen Verfehlungen öffentlich entschuldigt.

Doch wie will Blick den begangenen Schaden wieder gut machen? Es gibt bis heute kein Gerichtsurteil zur Herausgabe der Gewinne an Medienopfer. Bis jetzt konnten sich die Verleger immer in aussergerichtlichen Vergleichen einigen.

Mein Zivilprozess, der das Potenzial hat, die Schweizer Medienbranche zu verändern, steht immer noch an.

Wer gedacht hat, man könne jetzt die Gerichte arbeiten lassen und warten, bis nach bestem Wissen Urteile gefällt werden, sah sich getäuscht. Jetzt begann das, was man Medienversagen 2 nennen könnte:

Tamedia beauftragt Journalistin mit Recherche - ohne Anhaltspunkte

Genau zum Zeitpunkt, nachdem ich ankündigte, mich nicht mit einer einmaligen Zahlung von Ringier abzufinden, sondern die illegal erzielten Gewinne für jeden persönlichkeitsverletzenden Artikel einzufordern, gibt Tamedia, der grösste Medienkonzern des Landes - ohne irgendeinen inhaltlichen Anlass (wie etwa neue Erkenntnisse, neue Dokumente, Verfahrensfehler oder dergleichen) den Auftrag an eine Tages-Anzeiger-Journalistin, Recherchen rund um meinen Fall aufzunehmen. Die Autorin ist bereits zu diesem Zeitpunkt als Journalistin befangen.

Ein Like zu missglückter Satire = 10 Tamedia-Artikel

Als ich im Sommer 2021 einen satirischen Beitrag der Zeitschrift Megafon zur neuen Selbstbezeichnung der Tamedia-Autorin als Jeanne d’Arc der Pressefreiheit mit einem Like versehe, wird mir schnell klar, dass die hendsärmlige Collage einer Journalistin und eines Guillotine-Schauprozesses kein lustiges Sujet ist. Ich nehme den Like zurück. Doch jemand hat einen Screenshot gemacht und widerum auf Twitter veröffentlicht. Ich entschuldige mich ausführlich. Zu spät. In Folge schreiben Tagesanzeiger, Sonntagszeitung, BaZ und 20 Minuten 10 (ZEHN!) Artikel darüber, eine Kampagne mit etlichen Falschbehauptungen, welche nur teilweise korrigiert wurden. Der Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser versteigt sich zu einem Nazi-Vergleich.

Akten an Internet-Stalker weitergegeben

Im Dezember 2014 wurde ich aufgrund der Veröffentlichung meines Namens und meiner Bilder zur öffentlichen Person. Seit Januar 2015 begleiten mich - unter anderem - zwei ganz treue Hass-Stalker. Sie betreiben inzwischen einen Blog, welcher sich eigentlich ausschliesslich mir widmet, veröffentlichten darauf montierte Pornomontagen von mir, treten daneben mit diversen Pseudonymen in den Sozialen Medien mit einem einzigen Zweck auf: Mir zu schaden und mich zu verunglimpfen (beispielsweise beim ehemaligen Geldgeber meines Arbeitgebers, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG). Auf Twitter waren die beiden lange Jahre verpönt und isoliert. Gegen beide laufen mehrere zivil- und strafrechtliche Verfahren wegen diversen Delikten. Einen bezeichnet Psychiater Frank Urbaniok (in einer Tamedia-Zeitung) als Mann, der mich seit Jahren quält und hart bestraft gehört. Das hielt Tamedia, bzw. ihre Autorin nicht davon ab, Gerichtsakten an diese internetbekannten Stalker weiterzuleiten. Tamedias Anwalt rechtfertigt dies damit, dass ja auch Urteile von mir an Journalisten weitergegeben worden sind. Journalisten kennen Regeln. Stalker kennen nur ihren Hass.

Recherche? Machen wir auch ohne das wichtigste Aktenstück! Zweite männliche DNA im Intimbereich? Lassen wir weg!

Die beauftragte Ressortleiterin findet in ihren “Recherchen” im Auftrag von Tamedia nichts Neues heraus. Das Buch ist erwartungsgemäss schwer persönlichkeitsverletzend, obwohl die Autorin offenbar eng von Tamedia-Anwalt Matthias Seemann und Chefredaktor Arthur Rutishauser begleitet wurde. Das Erscheinen liess sich aber nicht verhindern, da die Autorin mehrere Gerichtsurteile nicht abwarten vermochte. Das Buch wiederholt im Kern die falsche Behauptung, ich hätte ein einvernehmlichens Abenteuer mit einem Kantonsratskollegen gehabt und hätte, um dies zu vertuschen, eine Geschichte mit K.O.-Tropfen erfunden und ausserdem den ehemaligen Kantonsrat als Vergewaltiger beschuldigt. Das Buch besteht in grössten Teilen aus persönlichkeitsverletzenden Anschuldigungen, aber noch mehr aus Auslassungen. Es wird etwa mit keinem Wort erwähnt, dass ich schon anlässlich meiner ersten Videobefragung am 22.12.2014 betonte, dieser Kantonsrat sei kein Täter. Doch dieses Video hat die Tages-Anzeiger-Journalistin für ihr "Recherche-Buch" nicht beigezogen. Tamedia musste diesbezüglich bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichen. Dies ist eines von sehr vielen Beispielen. Oder dass meine Befindlichkeit am Sonntagmorgen diametral dem widerspricht, was die Tamedia-Autorin mit allen Mitteln festigen will: dass ich sturzbetrunken gewesen wäre. Oder dass - selbst wenn tatsächlich ein einvernehmliches Schäferstündchen nach der Kantonsratsfeier (!) stattgefunden hätte - nicht geklärt wäre, woher die zweite DNA eines unbekannten Mannes stammt, die bei der Untersuchung in meinem Intimbereich gefunden wurde.

Die Tamedia-Autorin und der Weltwoche-Teilzeitautor bloggen

Die Buchankündigung führte zu enormer Solidarität. Es melden sich bei mir diverse Frauen mit der Frage, wie sie mich gegen dieses offensichtliche Racheprojekt unterstützen können. Es entsteht eine Chatgruppe. Leider tun sich zwei Frauen darin mit übler Hetze u.a. gegen die Tamedia-Autorin und mit jeweils über 1000 Chat-Einträgen hervor. Eine dritte Frau schliesst sich mit den beiden zusammen und gibt den Chatverlauf der Tages-Anzeiger-Journalistin weiter. Diese zitiert - mit einem "Recherche-Kollektiv", welches sich als Weltwoche-Teilzeitmitarbeiter und Corona-Schwurbler Stefan Millius herausstellt - die Sätze des Chats maximal unzusammenhängend und konstruiert daraus ein "System JSH". Immerhin verzichtet Tamedia darauf, die "Recherchen" ihrer Autorin zu veröffentlichen. Die Tamedia-Ressortleiterin gründet dafür einen eigenen Blog.

Buch-Autorin von "Die Zuger Landammann-Affäre - eine Recherche" wird wegen Verleumdung verurteilt

Ansonsten hat diese “journalistische” Fehlleistung keine Konsequenzen für die Tamedia-Autorin und ihre Vorgesetzten oder Auftraggeber. Obwohl sie inzwischen für die Behauptung, ich würde “einen unschuldigen Mann seit Jahren der Vergewaltigung bezichtigen”, (was nichts anderes als die Kernthese ihres Buches ist) erst von der Staatsanwaltschaft, dann vom Strafgericht Basel wegen Verleumdung verurteilt worden ist (noch nicht rechtskräftig).

Der Versuch von Tamedia, mich seit Jahren klein zu machen, ist offensichtlich. Die WOZ schrieb drüber ("Unter Druck") und die Republik schrieb drüber ("Die Zerstörungsmaschine").

Aber sonst: Schweigen in der Schweizer Medienbranche.

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